Zweck, Ziele und Aufgaben
(Auszüge aus unserer Satzung)
Zweck unseres Vereins ist die Förderung der Heimatpflege, der Völkerverständigung und die Förderung von Flüchtlingen und Vertriebenen. In diesem Zusammenhang hat die Landsmannschaft die Interessen der Donauschwaben in allen landsmannschaftlichen Angelegenheiten, wie in den nachfolgenden Punkten dargestellt, wahrzunehmen und zu vertreten:
– als Dachverband die Tätigkeiten und Ziele der als gemeinnützig anerkannten Landesverbände (LV), der Heimatortsgemeinschaften (HOG) und sonstiger landsmannschaftlicher Gruppierungen im Bundesgebiet beratend zu unterstützen und zu fördern,
– die Verbindung zu halten mit den weltweit lebendenden Landsleuten, ihren Gruppen und Gemeinschaften, mitzuhelfen bei der Förderung und Erhaltung der kulturellen sowie geschichtlichen Identität und die Erhaltung des deutschen Kulturgutes als Minderheit in den Herkunftsländern, Serbien und Kroatien, zu unterstützen,
– sich für die Verständigung der Völker in Europa auf der Basis von Wahrheit und Recht einzusetzen, insbesondere zur Herstellung von partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Deutschen und der Bevölkerung in den ehemaligen Herkunftsgebieten der Donauschwaben aus dem ehemaligen Jugoslawien,
– sich zu bemühen, donauschwäbische Kultur zu erhalten, zu pflegen, zu fördern und weiterzuentwickeln,
– sich zu bemühen die Kenntnis von ehemaligen Heimatgebieten und dem kulturellen Erben zu vertiefen und zu verbreiten sowie um gegenseitiges Verständnis zu werben um unterschiedliche Kulturen sich näher zu bringen,
– die Zusammenarbeit mit anderen Vertriebenengruppen, Museen, Forschungsstellen und Einrichtungen der Donauschwaben sowie der einheimischen Bevölkerung zu pflegen,
– die Zusammenarbeit mit dem Verein „Haus der Donauschwaben e.V.“ aktiv zu pflegen,
– die aktive Zusammenarbeit mit dem Donauschwäbischen Zentralmuseum (DZM) in Ulm a. d. Donau und des Instituts für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde in Tübingen,
– Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) Mitwirkung bei der Verwirklichung der Patenschaft des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Sindelfingen über die Volksgruppe der Donauschwaben, bestehende Patenschaften einzelner Länder, Kreise, Städte und Gemeinden zu donauschwäbischen Gruppen zu fördern und die Bemühungen um weitere Patenschaften zu unterstützen.
b) Mitwirkung bei kulturellen Veranstaltungen, Auftritten von Musik- und Trachtengruppen, Ausstellungen und Vorträgen.
Die Landsmannschaft bekennt sich zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950, zum Selbstbestimmungsrecht, zum Recht auf die Heimat und ganz allgemein zur Wahrung der Menschenrechte.
Die Landsmannschaft ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig, bekennt sich jedoch zu den christlichen und abendländischen Werten und Grundsätzen.
Die Landsmannschaft kann Organisationen beitreten, wenn das ihrem Ziel und Zweck förderlich ist.